Freiflächen-Photovoltaikanlagen 
Freiflächen-Photovoltaikanlagen leisten mit einer installierten Kapazität von
445 Megawatt und einem Anteil von rund 18 % am Strombedarf der Region bereits
Ende 2017 einen entscheidenden Beitrag. Der weitere Ausbau ist ein wichtiger
Bestandteil auf dem Weg zu einer vollständig erneuerbaren Energieversorgung,
welcher in Abwägung mit der Raum- und Umweltwirkung erfolgen muss.
Potenzialflächen
Die Potenzialflächen werden in Anlehnung an die aktuelle Förderkulisse nach
§37 EEG
(2017) bestimmt. Es werden die folgenden Flächen berücksichtigt:
-
110 m-Streifen entlang von Bundesautobahnen und Schienenwegen
Eine 110 m-Pufferzone um BAB und Schienenwege, abzüglich einer 40 m-Zone um
BAB
(§9 FStrG)
und 10 m-Zone bei Schienenwegen
(ZSW)
wird genutzt. Es werden weiterhin eine Breite von 24 m (BAB) respektive 12
m (Schienenwege) angenommen.
-
Böden mit geringem ackerbaulichen Ertragspotenzial (Bodengüte)
Große Flächenpotenziale sind in den landwirtschaftlich genutzten Gebieten
zu finden. In Anlehnung an
(ZSW)
werden Flächen mit geringem ackerbaulichen Ertragspotenzial (Bodengüte)
herangezogen. Hierfür werden die Ackerflächen und Wiesen aus
Corine Land Cover
mit den Flächen sehr und äußerst geringer Bodengüte (<50) laut Soil Quality
Rating des
BGR
verschnitten.
In der aktuellen Planung sollen laut
Klima- und Energiekonzept
(2019) des Landes Sachsen-Anhalt "die Errichtung von
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
weitestgehend vermieden werden". Um dieser Einschränkung Rechnung zu
tragen, werden nach
(ZSW)
lediglich 0,5..1,0 % als raumverträglich verfügbar angenommen.
Weitere in der Förderkulisse des EEG enthaltenen Standorte Konversionsflächen
und bundeseigene Immobilien finden hier aufgrund des vergleichsweise geringen
Potenzials und mangelhafter Datenverfügbarkeit keine Berücksichtigung.
Restriktionsflächen
Den Potenzialflächen entgegen stehen Restriktionsflächen, in welchen die
Errichtung von Photovoltaikanlagen ausgeschlossen (hart) oder
unwahrscheinlich (weich) ist. Hierbei wurden sowohl die aktuelle Rechtslage als
auch Planungskriterien einbezogen (vgl.
BMVI
).
-
Harte Restriktionen
- Siedlungsflächen (+100 m Puffer)
- Verkehrswege
- BAB: (24 m Breite, +40 m Puffer)
- Bundes-, Land- und Kreisstraßen (+20 m Puffer)
- Nebenstraßen (5 m Breite)
- Schienenwege (12 m Breite, +10 m Puffer)
- Bahnanlagen
- Flugverkehrsanlagen
- Gewässer, stehend und fließend (+20 m Puffer)
- Wald (+100 m Puffer)
- Naturschutzgebiete
- Nationalpark (in ABW n.V.)
- Biosphärenreservate
- Überschwemmungsgebiete
- Flächenhafte Naturdenkmale
- Wasserschutzgebiete
- Harte Restriktionsflächen nach
Regionalplan ABW 2018
- Vorranggebiete für die Landwirtschaft
- Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung
- Landesbedeutsame Industrie- und Gewerbestandorte (Bestand + Planung)
- Region bedeutsame Standort für Industrie und Gewerbe (Bestand + Planung)
-
Weiche Restriktionen
- FFH-Gebiete
- SPA-/Vogelschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems
- Vorranggebiete für Forstwirtschaft
- Naturparke
- Vorranggebiete für Natur und Landschaft
- Vorranggebiete für Wassergewinnung
- Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung
- UNESCO Weltkulturerbegebiet (Gartenreich Dessau-Wörlitz)
- Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft
Annahmen und Randbedingungen
- Aus wirtschaftlichen Gründen werden nur Gebiete >1 ha berücksichtigt
- Bereits bestehende Anlagen und damit genutzte Flächen werden vernachlässigt
- Für den spezifischen Flächenbedarf werden 1,5 Hektar pro installiertem
Megawatt (peak) angenommen. Gängige Werte reichen von 1,5 ha/MWp
(ZSW)
bis zu 2..2,5 ha/MWp
(BMWi).
Unter anderem aufgrund von Effizienzsteigerungen ist zukünftig von einem
geringeren Flächenbedarf auszugehen (0,8 ha/MWp in 2030 nach
ZSW).
- Aus den weiter oben beschriebenen Gründen werden von Äckern und Wiesen nach
(ZSW)
nur ein Teil als raumverträglich angenommen. Hierfür werden pauschal 1,0 %
angesetzt. Die gesamte Acker- und Wiesenfläche in ABW beträgt nach
Corine Land Cover
208.578 ha, die maximal verfügbare Potenzialfläche ist demnach auf rund 2086
ha limitiert (A).
- Gegenseitige Überschneidungen von Potenzialflächen sind minimal und werden
daher vernachlässigt.
Ergebnisse
Um das tatsächlich verfügbaren Flächen zu bestimmen, werden die
Restriktionsflächen von den Potenzialflächen abgezogen. Es ergeben sich die
folgenden Potenziale für Flächen und maximal installierbare Leistung:
|
Hart Fläche [ha]
|
Hart Leistung [MWp] |
Hart + Weich Fläche [ha] |
Hart+Weich Leistung [MWp] |
Bundesautobahn |
226,0 |
150,7 |
138,0 |
92,0 |
Schienenwege |
1959,0 |
1306,0 |
963,0 |
642,0 |
Äcker und Wiesen mit geringer Bodengüte |
45352,6 |
30234,7 |
13997,0 |
9331,3 |
Summe |
47537,6 |
|
15098,0 |
|
Bundesautobahn |
226,0 |
150,7 |
138,0 |
92,0 |
Schienenwege |
1959,0 |
1306,0 |
963,0 |
642,0 |
Äcker und Wiesen mit geringer Bodengüte |
2086,0 |
1390,7 |
2086,0 |
1390,7 |
Summe inkl. (A) |
4271,0 |
2847,4 |
3187,0 |
2124,7 |
Der im Menü-Regler angezeigte Wert stellt die maximal installierbare
Nennleistung unter Berücksichtigung der harten und weichen Restriktionsflächen
dar.
Mehr Informationen finden Sie in der Dokumentation.